Homöopathische Behandlung der Influenza
Eine Betrachtung zu einer potentiellen Influenza-Pandemie
Symptomatik der aviären Influenza vom Typ A/H5N1
Die Klinik der jetzigen Infektion mit aviären Influenza (A/H5N1) Vogelgrippe wird im Deutschen Ärzteblatt wie folgt dargestellt [1]:
“Infektionen des Menschen mit aviären Influenza-A-Viren (Subtypen H5N1, H7N7) können zu Erkrankungen mit lebensbedrohlichem Verlauf führen. Im Vordergrund stehen hierbei Infektionen mit dem Virus des Subtyps H5N1.
Die Inkubationszeit der aviären Influenza A (H5N1) ist möglicherweise länger als bei anderen bekannten Influenzainfektionen. Das klinische Bild ist meist gekennzeichnet durch hohes Fieber, Husten und Atemnot, außerdem kommt es auch zu Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, pleuritischen Schmerzen sowie Nasen- und Zahnfleischbluten. Als auffällige Laborwerte finden sich häufig u. a. eine Leuko‑, Lympho- und Thrombopenie. Fast alle Patienten haben eine klinisch manifeste Lungenentzündung, die dann oft zu einem Lungen versagen und zum Tod führt. Es kommen aber auch asymptomatische und atypische Verläufe vor.
Die Sterblichkeit hospitalisierter Patienten ist hoch, die Mortalität der Infizierten insgesamt dürfte deutlich niedriger sein.
Sobald sich ein Patient mit oben aufgeführten Symptomen vorstellt, sollte eine Reiseanamnese erhoben werden. Wenn er sich in einem Gebiet mit bekannten Erkrankungen durch Influenza A (H5N1) bei Vögeln aufgehalten hat, sollte überprüft werden, ob die Falldefinition für einen Verdachtsfall von aviärer Influenza A (H5N1) erfüllt ist. Für die Falldefinition sind das klinische Bild und die epidimiologische Exposition abzuklären.
Klinische Kriterien, die alle erfüllt sein müssen, sind (1) akuter Krankheitsbeginn, (2) Fieber (>38° C) und (3) Husten oder Dyspnoe (bzw. Tod durch unklare respiratorische Erkrankung). Außerdem muss die epidemiologische Exposition positiv bewertet sein, z. B. durch Aufenthalt in einem zoonotisch betroffenen Gebiet mit direktem Kontakt zu lebenden oder toten Tieren oder durch direkten Kontakt mit einem Menschen mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion. Auch Federn und Vogelprodukte gelten ggf. als infektiös. Influenzaviren sind thermisch leicht inaktivierbar, so dass erhitzte Lebensmittel als frei von infektiösen Viren anzusehen sind.”