Schlüsselblume (Primula veris)
Über 400.000 Tonnen Heilpflanzen-Rohware gelangen jährlich in den internationalen Handel. Rund achtzig Prozent der gehandelten Arten werden wild in der Natur gesammelt – oft ohne Rücksicht auf deren langfristiges Überleben. Bärentraube, Teufelskralle, Schlüsselblume oder die pazifische Eibe sind nur einige Beispiele für Arten, die durch Übernutzung oder Lebensraumverlust gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht sind.
Mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 45.000 Tonnen Heilpflanzen ist Deutschland im europäischen Vergleich Spitzenreiter. Weltweit steht Deutschland beim Heilpflanzen-Import an vierter und beim Export an fünfter Stelle und ist somit auch eines der wichtigsten Handelszentren. Zur teilweise hemmungslosen Ausrottung von Heilpflanzen in vielen Herkunftsländern gesellt sich ein oftmals ebenso hemmungsloses Verhalten von Handel und Heilpflanzen verarbeitender Industrie bei uns. Am offensichtlichsten ist dies, wenn nach internationalen Abkommen – wegen der Gefahr ihres Aussterbens – geschützte Arten importiert und bei uns verarbeitet werden, obwohl sie nicht aus landwirtschaftlichem Anbau oder nachhaltiger Wildsammlung stammen. Verschärft wird das Problem durch unangemessene Nutzung von Phytotherapeutika: Immer öfter dienen Heilpflanzen-Zusätze bei Kosmetika, Hygieneprodukten, Reinigungsmitteln oder anderen Produkten als “natürliche” Verkaufsargumente, was – neben der massiv ansteigenden medizinischen Nutzung von Heilpflanzen weltweit – die Nachfrage und damit den Raubbau an der Natur noch weiter vorantreibt [1].
Das Bundesamt für Naturschutz BfN, die Weltnaturschutzunion IUCN, die Umweltstiftung WWF und das Artenschutzprogramm TRAFFIC entwickelten deshalb einen internationalen Standard, der erstmals Kriterien für eine nachhaltige Wildsammlung von Heil- und Aromapflanzen anbietet. “Das ist ein wichtiger erster Schritt weg vom schonungslosen Leeren der Apotheke Natur hin zu einer nachhaltigen Sammlung”, sagte Prof. Dr. Detlev Drenckhahn, Präsident des WWF Deutschland bei der Vorstellung des Standards in Nürnberg im Februar dieses Jahres. Und der Präsident des Bundesamt für Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, fordert: “Die Rolle, die Deutschland im Handel mit Heilpflanzen spielt, muss sich auch in einer Verantwortung der Händler und Unternehmer für den Erhalt dieser wichtigen Naturressourcen widerspiegeln” [2].
[div-gruen]
In den “Internationalen Standard für Nachhaltige Wildsammlung von Heil- und Aromapflanzen” (ISSC-MAP – engl. International Standard for Sustainable Wild Collection of Medical and Aromatic Plants) sind unter anderem bestehende Prinzipien und Richtlinien für nachhaltige Waldnutzung, biologischen Anbau, fairen Handel und Produktqualität eingeflossen. Im Zentrum steht die ökologische Nachhaltigkeit der Sammlung (auch für kommende Generationen Wert und Nutzen erhaltend), die in existierenden Standards zumeist nur eine Nebenrolle spielt. Erfasst werden sollen unter anderem der Schutzstatus der Pflanze, ihr Bestand sowie mögliche Bedrohungsfaktoren. Bei der Festlegung der Erntemethode und ‑menge sind vor allem die biologischen Eigenschaften der Pflanze wichtig. In den nächsten beiden Jahren soll der Standard in zehn Projekten weltweit umgesetzt und optimiert werden [3].
[/div-gruen]
Das bedeutendste internationale Regularium, das den Handel mit bedrohten Arten regelt, ist CITES – die “Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora”. CITES ist gleichermaßen ein Abkommen und eine internationale Organisation, die zum Ziel hat, internationalen Handel soweit zu kontrollieren, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. Der CITES-Konventionstext wird nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung in Washington D.C. (1973) auch “Washingtoner Artenschutzübereinkommen” (WA) genannt. Der Vollzug des Abkommens erfolgt in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz [4]. Das “Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz” ist eine Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz. Dort können Informationen zum Schutzstatus von international und national geschützten Arten abgerufen werden [5]. Es handelt sich hierbei um Arten, die nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt sind. Freier Handel, Besitz oder Verarbeitung sind infolge dessen ohne eine explizite Genehmigung nicht möglich. Solche Genehmigung wird erteilt, wenn eine geschützte Heilpflanze angebaut wird oder die Wildsammlung nachhaltig erfolgt (also arterhaltend und ohne Raubbau). Trotzdem registrieren Experten bei zahlreichen Heilpflanzen oder Heilpflanzen-Rohstoffen Widersprüche zwischen den Importmengen nach CITES und den tatsächlichen Verbrauchszahlen. Die Gründe sind vielfältig: Klassifikations-Probleme, gezielter illegaler Import (z. B. Fehldeklaration von pflanzlichen Rohstoffen) bei fehlenden Analysemöglichkeiten der CITES-Vollzugsbehörden oder “graue” Importe (das sind zum Beispiel Einfuhren aus EU-Ländern mit unterschiedlicher Rechtslage) [6].
Beispiel Schlüsselblume (“Primula veris”, “Primula elatior”)
Die von April bis Juni gelb blühende Pflanze kommt in ganz Europa und Vorderasien vor. Die Schlüsselblume ist eine wichtige und – besonders in der Erkältungszeit – häufig genutzte Heilpflanze. Arzneien mit Inhaltsstoffen aus der Schlüsselblume werden vor allem bei chronischer Bronchitis, Erkrankungen der Atemwege, aber auch bei Rheuma eingesetzt [7].
Der hohe Bedarf wird ausnahmslos aus Wildsammlungen gedeckt. Ein einziger großer deutscher Händler importiert jährlich 10.000 Kilogramm Schlüsselblumen, was etwa 30 Millionen Blüten entspricht. Die unkontrollierte Nutzung der Bestände ist eine wachsende Gefahr. Zudem folgt aus der extrem geringen Bezahlung vieler Pflückerinnen und Pflücker (oft in sehr armen Ländern) ein schonungsloser Raubbau.
Daneben führt auch der Verlust natürlicher Standorte durch Intensivierung der Landwirtschaft zu einem starken Rückgang der Art. Die Schlüsselblumen sind daher in weiten Teilen ihres Verbreitungsgebietes bereits selten oder sogar vom Aussterben bedroht. In der Türkei zählen sie zu den am stärksten bedrohten Medizinalpflanzen des Landes.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist Primula veris besonders geschützt. Wilde Populationen sind in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung ebenfalls geschützt und dürfen nicht gesammelt werden [8].
Hinweis
Für die Präparate der Firma “Naturprodukte Dr. Pandalis GmbH & Co. KG” werden ausschließlich Heilpflanzen aus kontrolliertem Bio-Anbau in Deutschland oder Griechenland verarbeitet. Bio-Zertifikate für diese Produkte garantieren Verbrauchern zusätzliche qualitative Sicherheit: Pflanzen, die nach Bio-Verordnung angebaut werden, kommen nicht in Berührung mit chemischen Pestiziden, Insektiziden oder chemischen Düngemitteln.
Autor
• Rainer H. Bubenzer, Heilpflanzen-Welt (2007).
Quellen
1. Falkenberg T, Sawyer J, Zhang X: WHO Traditional Medicine Strategy 2002–2005. World Health Organization, Geneva, 2002 (Volltext).
2. NN: Artenschutz – Nachhaltig wild: Rettung für Bärentraube & Co. World Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland, Frankfurt, 16.2.2007 (Volltext).
3. NN: Hintergrundinformation: ISSC-MAP – Der Internationale Standard für nachhaltige Wildsammlung von Heil- und Aromapflanzen. WWF Deutschland und TRAFFIC Europe-Germany, Frankfurt, Februar 2007 (Volltext).
4. Bundesamt für Naturschutz (BfN) – Informationen zu CITES (Volltext).
5. siehe www.wisia.de, Nutzung kostenlos.
6. Lange D: Untersuchungen zum Heilpflanzenhandel in Deutschland – Ein Beitrag zum internationalen Artenschutz. Bundesamt für Naturschutz, Bonn, 1996.
7. Menßen HG (Hrsg.): Phytotherapeutische Welt, pmi-Verlag, Frankfurt/M., 1983 (Volltext).
8. NN: Schlüsselblume. Umweltstiftung WWF Deutschland – Stiftung für den Schutz der biologischen Vielfalt und natürlichen Umwelt, Frankfurt, 2007 (Volltext).