Alle Jahre wieder gibt es zum ersten April Neues aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu berichten. Vor fünf Jahren wurde beispielsweise die Kassen-Erstattungsfähigkeit nahezu aller pflanzlicher Arzneimittel für Erwachsene beendet. Die bis heute nicht nachvollziehbare “Begründung”: Weil Pflanzen-Arzneimittel keine Nebenwirkungen haben, brauchen sie nicht von der Kasse bezahlt werden. Dieser “behandlungsbedürftige” Beschluß wird ab dem 1. April 2009 von der Einführung der Rezeptpflicht für bestimmte Johanniskraut-Arzneimittel überboten. Die “Begründung” in diesem Fall: Für die Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassene Johanniskraut-Präparate dürfen nicht mehr ohne Rezept verkauft werden, weil einige Patienten mit mittelschwerer Depression selbstmordgefährdet seien. Ohne dies jedoch in der 5. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 30. April 2008 auszudrücken, möchte die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt offenbar alle Apotheken zu vorgelagerten Außenposten der Depressionstherapie machen. Ob Apotheker qualifiziert sind, die Suizidneigung ihrer Kunden zu erkennen und sie entsprechend zum Arzt weiter zu überweisen, ist jedoch mehr als fraglich.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen in die Apotheke und wollen etwas kaufen, was Ihre Stimmung aufhellt – Johanniskraut zum Beispiel. Das ist ein pflanzliches Mittel, das hilft bestens, so haben Sie gehört. Doch anstatt Ihnen ein Präparat vorzuschlagen, fängt der Apotheker an, Sie à la Sherlock Holmes zu befragen: “Fühlen Sie sich antriebsschwach oder trotz Sonnenschein hoffnungslos? Sind Sie oft müde oder im Gegenteil getrieben, neigen Sie in letzter Zeit vielleicht zu Verstopfung?” Langsam beginnen Sie, sich noch unwohler zu fühlen als bisher. Sie fragen sich, ob diese Art von Anamnese nicht lieber vom Arzt durchgeführt werden sollte. Und überhaupt: Eigentlich wollten Sie doch nur etwas kaufen, gegen die vorbeigehende Missstimmung!
Apotheker als Lotse
Der Apotheker will Sie nicht in ein besonderes Verkaufsgespräch verwickeln. Er tut nur seine gefühlte Pflicht. Denn ab dem 1. April 2009 ist Johanniskraut für eine mittelschwere Depression rezeptpflichtig. Um ein Johanniskraut-Präparat verkaufen zu dürfen, müssen Apotheker ihre Kunden ab sofort genauestens befragen. Denn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ihnen eine Art Lotsen-Aufgabe übertragen. Apotheker sollten nun am besten herausfinden: Haben die Kunden, die vor ihnen stehen, eine Verstimmung, eine leichte oder mittelschwere Depression? Das Resultat der Befragung wird darüber entscheiden, ob der Apotheker Sie zum Arzt schickt oder Ihnen endlich gibt, was Sie wollen.
Nur zur Sicherheit
Eine irgendwie wahnsinnige Situation meinen Sie? Genau richtig. Denn die Lotsen-Aufgabe ist für Apotheker eigentlich nicht zu bewältigen – und schon gar nicht im Verkaufsgespräch an der Theke. Denn tatsächlich ist eine Depression in ihren verschiedenen Ausprägungen auch für Ärzte nicht leicht zu diagnostizieren. Das BMG will mit dieser Maßnahme jedoch eine Sicherheitslücke schließen. Vielleicht will die Behörde aber nur für weitere Verwirrung sorgen, damit bald niemand mehr durchblickt.
Vorsicht bei der Einnahme von Johanniskraut!
Heilpflanzen helfen nicht oder doch?
Um das Ganze zu verstehen, muss der 1. April 2004 ins Gedächtnis gerufen werden. An diesem Tag trat mit großem Paukenschlag die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Ausnahmeliste zum GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz sollte ab 1.1.2004 erhebliche Einsparungen auch bei der Arzneiverordnung bringen. Der 1. April war jedoch ein schwarzer Tag für die deutsche Phytotherapie, denn bis auf vier Ausnahmen durften Phytopharmaka ab sofort nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Die Begründung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt lautete: “Heilpflanzen-Präparate ohne Nebenwirkungen haben auch keine therapeutischen Wirkungen und sollen deshalb von den Kassen nicht weiter bezahlt werden”. Die vier Ausnahmen haben jedoch ebenfalls kaum Nebenwirkungen, zudem dürfen Phytotherapeutika an Kinder und Behinderte weiter zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Sind sie nun wirksam oder nicht?
Heilpflanzen nun doch wirksam
Mittlerweile stellte sich unglücklicherweise heraus, dass einige Heilpflanzen-Präparate eine ganze Menge Nebenwirkungen haben können. Doch bleiben wir beim Johanniskraut: Es macht lichtempfindlich, interagiert mit verschiedenen Medikamenten, unter anderem auch mit der Antibabypille. Und: Johanniskraut braucht mehrere Wochen, um zu wirken (Latenzphase). In dieser Zeit sind Patienten mit mittelschwerer Depression mit Johanniskrautpräparaten zwar medikamentös richtig versorgt, doch weiterhin selbstmordgefährdet. Wegen des erhöhten Suizidrisikos, begründet nun das BMG, gehöre die Therapie in die Hände von Ärzten.
Depression oft unerkannt
Das Problem: In Deutschland soll es etwa vier Millionen Menschen geben, die an Depressionen erkrankt sind. Zwei Drittel von ihnen leben mit der Erkrankung, ohne davon zu wissen. Die Betroffenen gehen oft nicht zum Arzt. Und wenn, dann haben niedergelassene Ärzte nicht selten Schwierigkeiten, die Erkrankung wegen der vielen unspezifischen Befindlichkeitsstörungen eindeutig zu diagnostizieren. Und nicht zuletzt: Menschen, die eine Diagnose “Depression” bekommen, stehen einer medikamentösen Therapie häufiger ablehnend gegenüber. Doch sollten diese Patienten sich dennoch für Johanniskraut-Präparate entscheiden – tja, dann werden sie mit genau den selben Präparaten versorgt, wie Menschen, die nur etwas zur Stimmungsaufhellung kaufen wollen. Sie haben richtig gelesen: Bei den für leichte oder mittelschwere Depression zugelassenen Johanniskraut-Präparaten gibt es weder Unterschiede bei ihrer Wirkstoffmenge (zum Beispiel standardisiert auf den Hypericin-Gehalt) noch bei ihrer Dosierung. Einige Hersteller produzieren deshalb ein und denselben Pflanzenextrakt sowohl als verschreibungspflichtiges als auch als verschreibungsfreies Präparat. Aber das wird wohl kaum zur Entwirrung beitragen, denn die Zusammensetzung bleibt ja die gleiche. Bleibt nur noch zu hoffen, dass die Amtszeit von Frau Schmidt bald endet. Ob dann allerdings eine Ära mit mehr Klarheit und weniger Bürokratie beginnt, bleibt höchst fraglich.
Sollten Sie sonst noch Fragen haben: Fragen Sie lieber Ihren Arzt oder Apotheker …
Autor
• Rainer H. Bubenzer, Heilpflanzen-Welt (2009).
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