Efeu-Blüte (Hedera helix)
Seit 1995 arbeitet die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) in London. Sie übernimmt allmählich die Arzneimittel-Zulassung für die EU-Mitglieder, auch im Bereich der Heilpflanzen. Unter anderem wurde vor einigen Jahren eine offizielle Zulassung für Efeublätter (Hedera helix, zum Beispiel in Bronchoforton Lutschpastillen) für den gesamten EU-Raum initiiert und – nach vielen Gutachten und Analysen von Studien – schließlich erteilt und Anfang 2012 veröffentlicht [1].
Die EMA unterscheidet zwei Zulassungen bei Efeublättern. Für den Bereich der individuellen Arzneimittel-Zulassungen auf Basis einer mindestens 10jährigen Erfahrung innerhalb der EU (“well-established-use”) sind flüssige oder feste Zubereitungen zur oralen Aufnahme für den Anwendungsbereich “Auswurfförderung (Expectorans) bei produktivem Husten” zugelassen. Für den Bereich der traditionellen Arzneimittel-Registrierungen ist die Anwendung weiter gefasst und erlaubt Efeublätter-Präparate zur Auswurfförderung bei beliebigem Husten in Zusammenhang mit Erkältungen. Das Besondere im Vergleich zu vielen anderen Arzneimitteln: Individuell zugelassene Efeublätter-Präparate dürfen auch bei Kindern ab zwei Jahren verwendet werden, was die hohe Anwendungssicherheit dieser Arzneimittel widerspiegelt. Hinweis: Bronchoforton Lutschpastillen ist das einzige Arzneimittel aus Efeublättern zum Lutschen.
Autor
• Rainer H. Bubenzer, MultiMedVision Berliner Medizinredaktion (April 2013).
Quellen
[1] Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC): Final assessment report on Hedera helix L., folium. European Medicines Agency (EMA), London, 19.1.2012 (Volltext)
weitere Infos
• Monographie: Efeu
• Efeu: Hochwirksam als Hustenmittel