Dr. Fankhauser
Befürworter und Kritiker der uralten Heilpflanze ringen seit Jahrzehnten um medizinale Hanf-Anwendungen. Welche Möglichkeiten und Grenzen arzneilich anwendbare Cannabis-Präparate haben, erläutert ein erfahrener Schweizer Apotheker.
Eine der ältesten Kulturpflanzen weltweit ist Hanf (Cannabis sativa) und “sie ist eine der ältesten Medizinalpflanzen, die seit Menschengedenken zur Verfügung steht”, erklärt der Apotheker Manfred Fankhauser in Langnau im Kanton Bern. Er beschäftigte sich schon während seiner Doktorarbeit mit den pharmakologischen Wirkungen von Hanf. “Das Wissen über die entspannenden, beruhigenden sowie entzündungshemmenden Wirkungen von Cannabis ist uralt. Die Anwendungen waren breit angelegt”, so Fankhauser.
Die Pflanze geriet im letzten Jahrhundert als Rauschmittel in Verruf und Regierungen begannen, Anbau und Nutzung durch strikte Gesetzgebungen zu kontrollieren. Die medizinischen Anwendungen blieben aber weiterhin im Fokus der Wissenschaft.
Einsatz medizinischer Cannabis-Präparate bei: Chronischen Schmerzpatienten (z.B. Multiple Sklerose, Paraplegien, schmerzhafte Krebserkrankungen, rheumatischen Erkrankungen), Patienten mit neurologischen Beschwerden (Bewegungsstörungen, restless legs, Amyotrophe Lateralsklerose). Krebs- oder AIDS Patienten (Appetit-Anregung), Glaukom-Behandlung (Grüner Star). Die Cannabis-Präparate sind immer rezeptpflichtig. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Cannabis-Pflanze
Forscher konnten mittlerweile 400 verschiedene Substanzen im Hanf ausmachen, darunter ätherische Öle und über 100 Cannabinoide. Die Cannabinoide sind eine nur in der Natur vorkommende Wirkstoffgruppe mit breitem Aufgabenspektrum. Bekannte Wirkstoffe sind zum Beispiel Tetrahydrocannabinol (THC), welches halluzinogene Eigenschaften hat, oder Cannabidiol (CBD), ein nicht psychoaktives Cannabinoid mit zahlreichen therapeutischen Potentialen. Bei der Erforschung der Cannabinoide wurde in den letzten Jahrzehnten ein zentrales Informations-Übermittlungssystem im Nervensystem entdeckt (Endocannabinoid-System). Die Cannabinoide übermitteln dabei als Botenstoffe ihre Signale an die Cannabinoid-Rezeptoren der Zellwände, von wo sie in die Nervenzellen weitergeleitet werden. Dieses physiologische Signalübermittlungs-System hat viele körpereigene Aufgaben. Es ist unter anderem an der Gedächtnisleistung, der Schmerzleitung sowie der Schmerzhemmung, Appetitkontrolle, Regulation des Brechzentrums oder an der Immunmodulation beteiligt. Diese allmählich entdeckten Funktionen dieses Neurotransmittersystems, an denen aktiv weitergeforscht wird, sind Grundlage moderner medizinischer Anwendungen von Cannabinoiden.
Hoher Leidensdruck
Nach dem Studium hat sich Fankhauser weiter mit Cannabis beschäftigt – auch wegen des hohen Leidendrucks vieler Patienten, die nach Alternativen suchten. “Viele konsumierten Cannabis damals im Verborgenen, weil es illegal war”, erinnert er sich. Weil er von der medizinalen Wirkung des Hanfs überzeugt war, engagierte sich der Apotheker bei der in Deutschland gegründeten Arbeitsgemeinschaft “Cannabis als Medizin” und wurde bald Ansprechpartner für Ratsuchende in der Schweiz. “Während vor dem Jahr 2010 alles rund um Hanf verboten war, schaffte eine Revision des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 2011 etwas grundsätzlich Neues – auch aufgrund der modernen Forschungsergebnisse. Seitdem sind bewilligungspflichtige Cannabis-Präparate als Arzneimittel grundsätzlich erlaubt”, so der Apotheker. In der Schweiz gibt es gegenwärtig zwei Möglichkeiten für Cannabis-Präparate, die legal als Arzneimittel zur Anwendung gebracht werden dürfen: Über ein Zulassungsverfahren der Swissmedic (Schweizer Aufsichtsbehörde für Heilmittel) oder über eine sogenannte Patienten-individuelle Magistralrezeptur. Momentan ist erst ein rezeptpflichtiges Arzneimittel in der Schweiz zugelassen: Ein cannabishaltiges Fertigpräparat für Multiple-Sklerose-Patienten zur Symptomverbesserung mittelschwerer und schwerer Spastik, die auf andere antispastische Arznei nicht angesprochen haben (Sativex). Auch die Magistralrezepturen sind rezeptpflichtig. Dass heißt, Ärzte stellen dafür grundsätzlich eine Verordnung aus, bei der die Indikationen jedoch breiter gefasst sind als bei dem Fertigpräparat.
Eine Magistralrezeptur ist per Definition eigentlich “eine für einen bestimmten Patienten individuelle Rezeptur, welche in einer öffentlichen Apotheke hergestellt wird”, erläutert Fankhauser. Im Falle der THC-haltigen Präparate wurde der Begriff jedoch erweitert, denn seine Apotheke darf THC-haltige Tinkturen und Öle mit unterschiedlichen THC-Gehalten in kleinen Mengen herstellen und auch in geringen Mengen bevorraten.” In der Praxis sieht das so aus, dass ich oftmals mit dem behandelnden Arzt die Krankheitsgeschichte/Beschwerden eines Patienten anschaue und dann mitentscheide, welches Präparat am ehesten in Frage kommt. Die Unterschiede der THC-haltigen Präparate sind nicht groß. Einzig, wenn diese Cannabidiol enthalten, dann wirken die Präparate zusätzlich vor allem noch entzündungshemmend”, so Fankhauser. Im übrigen stehe der berauschende THC-Aspekt bei arzneilichen Präparaten nicht im Vordergrund. Im Gegenteil treten solche Symptome auf, führe das dann zu einem Abbruch der Therapie, stellt der Apotheker eindrücklich heraus. Denn in der Regel reichen für medizinische Zwecke THC-Mengen, die weit unter der berauschenden Menge liegen. Hinzu komme, dass Präparate mit höherem CBD-Gehalt die psychotropen Effekte vom THC zusätzlich minimieren. Was bedeute, dass Patienten von diesen Präparaten größere Mengen vertragen, als wenn nur ein reines THC-Präparat angewendet würde.
Fankhauser war der erste Schweizer Apotheker, der eigene Cannabis-Präparate mit Erlaubnis des Bundesamtes für Gesundheit herstellen durfte. Für die Beschaffung seiner Rohdroge betreibt er in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Heilpflanzen-Anbauer ein eigenes Hanffeld – natürlich gesichert und unter strengen Auflagen. Für die Herstellung seiner Cannabis-Tinkturen und ‑Öle arbeitet Fankhauser zudem mit einem Chemiker zusammen, der auch die notwendigen Zertifizierungen gegenüber den Behörden übernimmt. Bei Tinkturen und Ölen handelt es sich um Cannabis-Präparate mit unterschiedlichen THC- beziehungsweise CBD-Zusammensetzungen, um damit die infrage kommenden unterschiedlichen Inhaltsstoffe für individualisierte Magistralrezepturen abdecken zu können. Grundsätzlich haben die Hanfpräparate mit einem hohen CBD-Anteil zusätzliche medizinische (entzündungshemmende) Wirkungen und bringen, in gewissen Fällen gegenüber einem reinen THC-haltigen Präparat, Vorteile. Das Verhältnis von THC und CBD in der Hanfpflanze sind folglich entscheidend für die arzneilichen Einsätze.
Der Apotheker, der mit vier Angestellten mittlerweile 600 Patienten betreut, hat am häufigsten mit Schmerzpatienten zu tun. “Dabei steht die krampflindernde Komponente im Vordergrund”, sagt Fankhauser. Zu seinen Kunden gehören chronische Schmerzpatienten, wie zum Beispiel bei der Multiplen Sklerose, Paraplegien, schmerzhaften Krebserkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen. Auch Patienten mit neurologischen Beschwerden wie sie bei bestimmten Ticks vorkommen, mit Bewegungsstörungen, restless legs oder mit der Nervenkrankheit Amyotrophe Lateralsklerosekönnen von Cannabis-Präparaten profitieren. Und sie sind bei Krebs- oder AIDS Patienten, deren Appetit gesteigert werden muss, im Einsatz. Oder bei Patienten, die sich einer Behandlung des grünen Stars (Glaukom) unterziehen müssen.Fankhausers’ Arbeit beschränkt sich nicht nur auf die Herstellung und Abgabe der Cannabis-Präparate. Ein überwiegender Teil seiner Arbeit besteht darin, die Patienten, die mittlerweile aus der ganzen Schweiz kommen, telefonisch zu informieren und zu beraten. “Denn bei der Cannabis-Anwendung ist die Dosierung wesentlich”, erklärt der Apotheker. “Zu Beginn ihrer Therapie rufen manche Patienten mehrmals an, bis die Feineinstellung erfolgreich vorgenommen ist.” Auch bei schwerstkranken oder Palliativ-Patienten kann ein hoher Beratungsbedarf vorliegen.
Therapiekosten
Die Kosten-Nutzen-Relation von Cannabis-Präparaten für die Patienten bewertet der Apotheker durchaus unterschiedlich, denn “ich habe schwer leidende Schmerzpatienten, die mit einer sehr geringen Dosis und entsprechend niedrigen Kosten gut zurecht kommen. Andererseits gibt es auch Fälle, wo die Therapie aus Kostengründen abgebrochen werden muss”, so Fankhauser. Die Therapiekosten liegen – abhängig natürlich von der Indikation – bei durchschnittlich zehn bis 15 Franken pro Tag. In vielen Fällen ist die Krankenkasse bereit, die Kosten zu übernehmen oder einen Teil davon – allerdings muss der Arzt dazu eine entsprechende Kostengutsprache einholen. Auf die Frage, ob denn illegales Rauchen von Marihuana nicht effektiver und kostengünstiger sei, antwortet der Apotheker: “Doch, das kann man wahrscheinlich schon sagen. Aber das Rauchen, also das Verbrennen von Cannabis, ist aus gesundheitlichen Gründen kaum zu befürworten. Zudem ist die Dosis-Findung nicht ganz einfach.” Nicht zuletzt deswegen sei für viele Patienten die orale Aufnahme einer Tinktur oder eines Öls viel geeigneter, auch weil die Wirkdauer länger anhalte als beim Kiffen.Der Apotheker bekommt auch Anrufe von Leuten, die in Cannabis-Präparaten ihre letzte Rettung sehen. “Diese Patienten muss ich dann leider schwer enttäuschen. Denn manche haben entweder zu hohe Erwartungen, oder sie machen sich Hoffnungen bei Krankheiten, die sich mit Hanf eben nicht therapieren lassen”, erklärt Fankhauser, denn: “Cannabis ist kein Wundermittel!” Wie sich die Zukunft gestalte, bliebe abzuwarten, so der Apotheker. Es brauche weiterhin viel Überzeugungsarbeit bei Ärzten oder auch Behörden bis Cannabis zukünftig zu einem ganz normalen Arzneimittel würde. “Die letzten Jahre zeigen aber, insbesondere in der Schweiz, dass man auf dem richtigen Weg ist. Bei uns kann ein leidender Patient grundsätzlich ein Cannabis-Medikament verschrieben bekommen – auch wenn es immer noch zu viele bürokratische Hürden zu überwinden gibt”, so Fankhauser. Unbestritten ist für ihn das enorme therapeutische Potential von Cannabispräparaten, die durch weitere Entdeckungen über Hanf ausbaufähig sein könnten.
Hanf für den Eigenbedarf/ Schweiz
Die Revision des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes hat für den Anbau von Hanf Veränderungen mit sich gebracht: Auch für das Ziehen “von nur ein paar TCH-haltigen Hanfpflanzen” in einem Topf auf dem Balkon oder im Garten für den Eigenbedarf ist illegal und damit strafbar. Das Verbot bezieht sich auf jede Hanfpflanze, die einen höheren TCH-Gehalt als 1,0 Prozent aufweist. Das Kiffen ist ebenfalls strafbar – das gilt auch weiterhin für Patienten, die dies aus medizinischen Gründen tun. Verschreibungspflichtige Cannabis-Präparate können über einen Arzt bezogen werden.
Situation Deutschland
In Deutschland ist bisher ebenfalls nur das Arzneimittel Sativex zugelassen. Wie in der Schweiz für die Behandlung von Spastiken bei MS-Patienten. Der Schweizer Apotheker Dr. Fankhauser darf KEINE Cannabis-Präparate nach Deutschland oder in andere Länder ausführen/ schicken. Dr. Fankhauser verweist interessierte Patienten an die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM www.cannabis-med.org). Auch Patienten haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen an diese Organisation zu wenden. Das Kiffen ist in Deutschland verboten, auch zu medizinischen Zwecken.
Autorin
• Marion Kaden, natürlich leben (2016).
Quellen
Interview: Dr. Fankhauser, 3550 Langnau, Schweiz, www.panakeia.ch
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