Cannabis oder Hanf
Am 19. Januar 2017 wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der betäubungsrechtlichen Vorschriften angenommen. Ab März können schwerkranke Patienten wahrscheinlich hochwertige Cannabis-Arzneimittel auf Kosten der Krankenkassen bekommen. Damit geht ein jahrelanges Ringen um die Verordnungsfähigkeit von Cannabis zuende.
Künftig sollen schwerkranke Patienten getrocknete Cannabisblüten und ‑Extrakte in kontrollierter Qualität in Apotheken erhalten. Voraussetzung ist eine Verordnung des behandelnden Arztes. Bisher haben laut Bundesinstitut für Arzneimittelprodukte (BfArM) 1.000 Patienten in Deutschland aufgrund von Ausnahmegenehmigungen als Selbstzahler Cannabis erwerben dürfen. Den Hanf erhielten sie aus Holland. Nun ist der Aufbau einer staatlichen Cannabis-Agentur in Deutschland geplant. Diese wird Anbau und Vertrieb übernehmen. Geplant ist außerdem, mit erhobenen, anonymisierten Patientendaten wissenschaftliche Forschungen zu betreiben. Kontrolle über die Cannabis-Agentur hat das BfArM, welches auch die wissenschaftliche Auswertung übernehmen wird.
Voraussichtlich ab März 2017 wird Cannabis bei Krebspatienten, Patienten mit Multipler Sklerose oder generell in der Schmerztherapie per Rezept verordnet werden können. Es geht nicht “um Kiffen auf Rezept”, wie Karin Maag von der CDU/CSU gesagt haben soll, sondern darum, für Schwerkranke mit hohem Leidensdruck Behandlungsalternativen zu schaffen. Insgesamt zeigten sich die Vertreter der Fraktionen zufrieden mit dieser Lösung, um die nun lange und ausgiebig gerungen wurde.
Verboten ist weiterhin der Eigenanbau von Cannabis oder der Handel damit. Ebenfalls verboten ist der Besitz und Kiffen von Cannabis ohne die obigen medizinischen Indikationen.
Autorin
• Marion Kaden, Heilpflanzen-Welt (Januar 2017).
Quellen
Dokument Bundestag
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