Eigentlich sind viele Schweizer komplementär- und alternativmedizinischen Verfahren (KAM) gegenüber freundlich eingestellt. Doch wenn es um deren Bezahlung geht, ist es aus mit der Freundlichkeit. So wurde die Bezahlung aller KAM-Verfahren durch Schweizer Kostenträger 2005 eingestellt. Eine Volksbefragung führte zwar dazu, dass es in der Schweiz 2009 zu einer – weltweit einmaligen – Verankerung der Komplementärmedizin in der Verfassung kam. Diese blieb jedoch weitgehend ohne praktische Folgen, da es keine Gesetze gibt, die die Vorgaben der Verfassung umsetzen. Eine aufwändige Medizintechnik-Folgeabschätzung sprach der Homöopathie 2006 zwar eine erhebliche Bedeutung bei der Krankenversorgung zu [1]. Die seither wieder mögliche – teilweise – Kostenerstattung ist jedoch nicht kostendeckend.
Die Publikation dieses sog. „Schweizer Reports“ stimulierte die Antihomöopathie-Bewegung zuerst in Großbritannien, dann in anderen angelsächsischen Ländern und jetzt auch in der USA, ihren Widerstand immer penetranter zu artikulieren (erinnert sei zum Beispiel an die von Skeptikern angezettelten weltweiten „Vergiftungsversuche“ mit homöopathischen Präparaten).
- Erstes Ziel, das in Deutschland ja bereits erreicht ist, ist das Ende der Erstattung von homöopathischen Therapie durch die Kostenträger (bei uns die Krankenkassen). Oder homöopathischen Therapeuten und Herstellern die Möglichkeit zu nehmen, sich haftungsrechtlich abzusichern. Oder homöopathische Forschung mit staatlichen Geldern an den Universitäten zu verbieten.
- Zum zweiten Ziel, von dem ebenfalls bei uns und in angelsächsischen Ländern schon viel erreicht wurde, gehören Versuche, die Patienten von Homöopathen und vor allem die Therapeuten und Wissenschaftler öffentlich lächerlich zu machen, zu demütigen oder ihre beruflichen Karrieren zu zerstören [2].
Eine Konsequenz dieser Anti-Homöopathie-Aktivitäten erkannten schon viele Homöopathen des 19. Jahrhunderts – nämlich zum Erhalt der Homöopathie auch „Laien“ homöopathisch zu qualifizieren. Also interessierte Menschen, die keine Ärzte oder Heilpraktiker sind, so kompetent auszubilden, dass sie sich und ihre Familien optimal homöopathisch behandeln können. So entstand schon damals ein bunt gestricktes Netz homöopathischer Patientenvereine.
Auch der Homöopathie naheliegende Konzepte, wie die „Biochemie“ nach Schüßler oder die „DHU-Bicomplex-Therapie“ nach Konrad Grams, fördern besonders bei Laien die Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit der Homöopathie insgesamt. Dies kann dabei helfen, diesen wichtigen Impuls in der neueren Medizingeschichte nicht aufgrund einer ideologischen und pharmako-ökonomischen Machtdemonstration der „Alles-Besserwisser“, „Skeptiker“ und der sie finanzierenden Lobbykreise zu verlieren.
Vielleicht, liebe Leserinnen und Leser, wird jetzt auch klar, warum ich alle Verfahren zur Selbst-Behandlung, zum Beispiel die Komplexmittel-Homöopathie, die Schüßler- und die DHU-Bicomplex-Therapie, die Bachblüten-Anwendung oder den Einsatz des Baunscheidtierens vor allem von „Laien“ praktiziert sehen will. Also von uns allen, und nicht von einigen wenigen „Experten“. Dort, zu den „Laien“, den eigenverantwortlichen Selbst-Anwendern, gehören diese Verfahren nämlich hin und können von diesen ohne Macht- und Profit-Interessen lebendig weiter durch die Generationen zu unseren Kindes-Kindern getragen werden.
Autor
• Rainer H. Bubenzer, Gesundheitsberater, Berlin, November 2015.
Bildnachweis
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Quellen
[1] Bornhöft G, Matthiessen P (Hrsg.): Homöopathie in der Krankenversorgung – Wirksamkeit, Nutzen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. VAS, Bad Homburg, 2006 (bei Amazon kaufen).
[2] Freckelton I: The medico-scientific marginalisation of homeopathy: international legal and regulatory developments. J Law Med. 2015 Sep;23(1):7–23 (PMID.