Titelblatt
Berlin (Juni 2017). Ein 40seitiges Büchlein über Arzneipflanzen, 1917 vom Kaiserlichen Gesundheitsamt herausgegeben, ist bei Heilpflanzen-Welt.de zu finden: Es zeigt historische Aspekte und wirft Schlaglichter auf die aktuelle Heilpflanzen-Situation in Deutschland sowie das veränderte Experten-Laien-Verhältnis hinsichtlich von wertvollen Heilpflanzen aus der Natur.
Heilpflanzen sind wertvoll – früher wie heute. Das Büchlein die “Arzneipflanzen-Merkblätter des Kaiserlichen Gesundheitsamtes” wurde 1917 herausgegeben. Im ersten Weltkrieg (1914–1918) galt die Einsparung von Devisen als erste Bürgerpflicht, teuere Importe von Arzneipflanzen und anderen Rohstoffen für Medikamente aus dem Ausland sollten verhindert werden. Die Bevölkerung wurde deshalb aufgerufen, Arzneipflanzen zu sammeln, die – aus ministerieller Sicht – als wertvoll eingeschätzt wurden. Neben dem Bezug wertvoller Rohdrogen aus dem eigenen Lande, so die Sicht der Verantwortlichen am Kaiserlichen Gesundheitsamt, eröffnete sich noch ein sinnvoller Nebenverdienst, zum Beispiel für Menschen, die nur “beschränkt arbeitsfähig” (Kriegsversehrte) waren.
Fieberklee
Das 40 Seiten umfassende Büchlein ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen ist es ein geschichtliches Dokument, welches die politisch-nationalen Ansichten von Verantwortlichen am Kaiserlichen Gesundheitsamt widerspiegelt. Zum anderen gibt die Auswahl der zu sammelnden Heilpflanzen Aufschluss über die gesundheitliche Situation und eine Bewertung der damaligen Gesundheitsexperten, welche Heilpflanzen wichtig für welche Indikationen waren. Ein paar Beispiele: Behandlung von entzündlichen Erkrankungen von ableitenden Harnwegen (Bärentraube), Gicht (Herbstzeitlosensamen), Magen-Darmbeschwerden (Bitterkleeblätter, Löwenzahn, Kalmus), Wundversorgung und Entzündungen (Arnika, Kamille), Erkältungskrankheiten (Huflattichblätter), Hauterkrankungen (Wildes Stiefmütterchen). Ehrenpreis als Multifunktions-Heilpflanze wurde von den damaligen Experten hoch eingeschätzt: Sie hatte einen breiten Einsatzbereich von Rheuma über nervöse Reizbarkeit bis hin zur Wundbehandlung oder Fußschweiß. Die Einschätzung “moderner” Wissenschaftler aus dem späten 20. Jahrhundert kann dagegen nicht unterschiedlicher sein. Um beim Ehrenpreis zu bleiben: Die Heilpflanze fiel eben wegen seines “unspezifischen” Einsatzes bei den Wissenschaftlern der Kommission E des bundesdeutschen Bundesgesundheitsamtes in den 1980er Jahren durch (Negativ-Monographie).
Tollkirsche
Ein weiteres Beispiel: Gegen die Sammlung verschiedener sehr giftiger Heilpflanzen durch Laien wie Eisenhut, Tollkirsche, Bilsenkraut, Stechapfel hatten die damaligen Gesundheitsexperten nichts einzuwenden. Laien sollten unter Berücksichtigung von Vorsichtsmaßnahmen die Heilpflanzen trotzdem sammeln und für die Verwendung trocknen. Heutige Fachleute würden ob solcher Ansichten die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Für sie gehören Eisenhut und Co. wegen der hohen Giftigkeit nur in die Hände von Experten.
Bilsenkraut
Die industriefreundliche Tendenz in der modernen Pharmakologie und Toxikologie ist: Laien sollten sich nach Möglichkeit überhaupt nicht mit der Sammlung von Heilpflanzen befassen, sondern lieber nur Fertigarzneimittel kaufen. Denn diese seien “sicher”, zudem würden sie strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Beispielsweise hinsichtlich der Genauigkeit bei der botanischen Bestimmung, der Qualität und Reinheit des Sammelguts, der hygienischen Verarbeitung oder der Extrakt-Standardisierung auf bestimmte Inhaltsstoffe hin. Fazit, so heutige Verbraucherschützer: Laien seien nur als Konsumenten von phytotherapeutischen Industrieprodukten gewünscht und nur bei deren Anwendung wirklich auf der sicheren Seite. Diese bevormundende Sichtweise gab es, so zeigen die hier publizierten Arzneipflanzenblätter, vor rund 100 Jahren noch nicht.
Sandstrohblume
Das Büchlein, jetzt bei Heilpflanzen-Welt digital veröffentlicht, ist auch in anderer Hinsicht lesenswert, denn die damals aufgestellten allgemeinen Sammelregeln gelten heute noch. Auch die Hinweise auf den Schutz von Pflanzen sind hochaktuell. Doch ein Aspekt ist besonders hervorzuheben: Die Autoren des Kaiserlichen Gesundheitsamtes beschreiben Heilpflanzen, die zu Beginn des Jahrhunderts noch massenweise in deutschen Landen wuchsen. Beispielsweise an allen Feld‑, Wiesen‑, Wald- oder Straßenrändern, deren damalige Pflanzen- und Tier-Vielfalt heute einer oft erschreckenden Artenverarmung gewichen ist (bedingt durch das breite Spektrum an Pestiziden und einseitige Überdüngung). Um einen Vergleich zur aktuellen Pflanzen-Lage zu ermöglichen, wurde eine Gegenüberstellung mit der gegenwärtigen “Roten Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands” (Ludwig & Schnittler, 1996) vorgenommen. Diese zeigt: 10 der 31 vom Kaiserlichen Gesundheitsamt aufgeführten Arzneipflanzen sind heute entweder gefährdet (3), stark gefährdet (2) oder stehen auf einer sogenannten Vorwarnliste (V). Das bedeutet: Die Bestände diese Heilpflanzen sind stark rückläufig.
Bärentraube
Die gerade im Mai 2017 herausgegebene “Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands” bestätigt diese Tendenz: “Für knapp zwei Drittel der 863 in Deutschland vorkommenden Biotoptype besteht demnach eine angespannte Gefährdungslage”, so heißt es in einer Pressemeldung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) im Juni 2017 [1]. Eine neue rote Liste der bedrohten Pflanzen Deutschlands ist, so die Auskunft von Dr. Detlev Metzing, vom Bundesamt für Naturschutz gegenüber Heilpflanzen-Welt.de, gerade in Arbeit und wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2017 herauskommen. Laut vorsichtiger Aussage Metzings besteht eine Tendenz, dass noch mehr Pflanzen als 1996 einen gefährdeten Status erreichen.
Rote Liste der gefährdeten Pflanzen Deutschlands (Ludwig & Schnittler 1996) [2]
Wissenschaftliche Bezeichnung | Deutscher Name | Schutzgrad [3] |
Arctostaphylos uva-ursi (L.) Spreng. | Echte Bärentraube | 2 |
Arnica montana L. | Arnika, Berg-Wohlverleih | 3 |
Centaurium erythraea Rafn. | Tausendgüldenkraut | V |
Cetraria islandica (L.) Ach. | Isländisch Moos | 3 |
Helichrysum arenarium (L.) Moench | Sandstrohblume | 3 |
Hyoscyamus niger L. | Schwarzes Bilsenkraut | V |
Juniperus communis ssp. communis | Gewöhnlicher Wachholder | V |
Lycopodium clavatum L. | Keulen-Bärlapp | 3 |
Menyanthes trifoliata L. | Fieberklee | 3 |
Thymus serpyllum L. | Sand-Thymian | V |
Arnika
Wie in der obigen Liste erkennbar, hat die beliebte Arnika den strengsten Schutzgrad (3) nach § 1 Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung. Diese Heilpflanze ist bei uns so selten, dass sie unter strengem Schutz steht: Sie darf niemals gepflückt werden. Damit entfällt Deutschland als Rohstofflieferant aus Wildsammlung. Gegenwärtig werden die Arnika-Rohstoffe werden aus landwirtschaftlichen Kulturen oder Wildblütensammlungen aus dem Ausland bezogen. Auch die Wildblütensammlungen im Ausland stehen häufiger in die Kritik. Denn die Ressourcen anderer Länder werden oftmals schonungslos ausgebeutet und auch dadurch Arten gefährdet.
Ein kleiner Beitrag für die Arnika könnte sein, sich mit der Heilpflanze zu beschäftigen und ihr z.B. im Garten einen Platz zu geben. Es gibt Samen zu kaufen. Allerdings ist der Anbau von Arnika nicht leicht: Gerade im Anfangsstadium benötigt sie sauren Boden. Außerdem ist sie eine Bergpflanze, die an Hängen wächst und viel Licht mag. Wer also geschafft hat, Arnika groß zu ziehen, wird sich sicher gerne auch mit ihrer Verarbeitung auseinander setzen: Die Wirkstoffe der Arnikablüten leisten als Salbe oder Tinktur äußerlich angewandt z.B. bei Prellungen, Quetschungen, Blutergüssen und anderen Traumen hervorragende Dienste. Und damit schließt sich der Kreis: Laien kümmern sich um Heilpflanzen, ihrer Verarbeitung und werden damit zu Wissenden und behalten nicht den Status des “unwissenden” Konsumenten. Wer sich um Heilpflanzen bemüht – nicht nur um die Arnika – wird garantiert ein anderes Verhältnis zur Natur aufbauen können. Das Wissen und liebevolle Verhältnis zu Heilpflanzen könnte uns helfen, freundlicher, nachhaltiger mit den uns zur Verfügung gestellten Natur-Ressourcen zu verschaffen. Außerdem wäre es auch ein Beitrag für die nachfolgenden Generationen.
ARZNEIPFLANZEN-MERKBLÄTTER DES KAISERLICHEN GESUNDHEITSAMTES
Autorin
• Marion Kaden, Heilpflanzen-Welt (2017)
Quellen
[1] Pressetext BfN
[2] www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/RoteListePflanzen.pdf (Rote Liste der gefährdeten Pflanzen Deutschlands)
[3] www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf (Bundesartenschutzverordnung)
weitere Infos
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