Bachblüten: Heilabsicht wichtiger als Wirkung, findet der BGH
Gerne würde das „Qualitäts“-Magazin „Spiegel“ homöopathische Arzneimittel, Bachblüten-Präparate und so manches andere als „Scheiß des Monats“ bezeichnen. Denn, so der Spiegel am 10. September 2014, nur Produkte mit „belegter Wirkung“ sollten in den Apotheken verkauft werden. Der Bundesgerichtshof sieht das in einem gerade ergangenen Grundsatzurteil deutlich anders (BGH, Urteil vom 24.7.2014 – Az. I ZR 221 … Weiterlesen …