Bundesanzeiger Nr. 242 a vom 28.12.1988
Berichtigungen: Nr. 146 vom 8.8.1989, Nr. 47 vom 8.3.1990
Monographie BGA/BfArM (Kommission D)
Bezeichnung des homöopathischen Arzneimittels:
Hydrargyrum metallicum (Mercurius vivus)
Bestandteile des homöopathischen Arzneimittels:
Entsprechende Zubereitungen aus Hydrargyrum metallicum.
Anwendungsgebiete:
Schleimhautentzündungen der Atemwege, des Magen-Darm-Kanals, der Harn- und Geschlechtsorgane; Hauterkrankungen; Mandel‑, Lymphdrüsen‑, Leber- und Nierenentzündungen. Entzündungen anderer drüsiger Organe; Knochenschmerzen und Rheumatismus; entkräftende Krankheiten; Gehirngefäßverkalkung.
Gegenanzeigen:
D4 bis D7: Nierenfunktionsstörungen. Schwangerschaft, Stillzeit. Nicht anwenden bei Säuglingen und Kleinkindern.
ab D8: Nicht bekannt.
Nebenwirkungen:
Nach Einnahme kann erneut Speichelfluß auftreten; das Mittel ist dann abzusetzen.
Dosierung und Art der Anwendung:
Soweit nicht anders verordnet:
D4, D5: Bei akuten Zuständen nach Anweisung des Arztes zu dosieren; empfohlene Tageshöchstdosis: D4: 2 Tabletten; D5: 4 Tabletten.
ab D6: Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde je 5 Tropfen oder 1 Tablette oder 10 Streukügelchen oder 1 Messerspitze Verreibung einnehmen; parenteral 1–2 ml bis 3mal täglich.
Dauer der Anwendung:
Verdünnungsgrade bis einschließlich D8: ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche.
Darreichungsformen:
ab D4; Verreibungen ab D6;
flüssige Verdünnungen zur Injektion ab D8.