Bundesanzeiger Nr. 242 a vom 28.12.1988
Berichtigungen: Nr. 146 vom 8.8.1989, Nr. 47 vom 8.3.1990
Monographie BGA/BfArM (Kommission D)
Bezeichnung des homöopathischen Arzneimittels:
Mercurius solubilis hahnemanni
Bestandteile des homöopathischen Arzneimittels:
Entsprechende Zubereitungen aus Mercurius solubilis hahnemanni.
Anwendungsgebiete:
Schleimhautentzündungen der Atemwege, des Magen-Darm-Kanals, der Harn- und Geschlechtsorgane, Hauterkrankungen; Mandel‑, Lymphdrüsen‑, Leber- und Nierenentzündungen, Entzündungen anderer drüsiger Organe; Knochenschmerzen und Rheumatismus; entkräftende Krankheiten; Gehirngefäßverkalkung.
Gegenanzeigen:
ab D4 bis D7:
Nierenfunktionsstörungen; Schwangerschaft, Stillzeit.
Nicht anwenden bei Säuglingen und Kleinkindern.
Ab D8: Nicht bekannt.
Nebenwirkungen:
Nach Anwendung kann erneut Speichelfluß auftreten; das Mittel ist dann abzusetzen.
Dosierung und Art der Anwendung:
D4, D5: Bei akuten Zuständen nach Anweisung des Arztes zu dosieren. Empfohlene Tageshöchstdosis D4: 2 Tabletten; D5: 4 Tabletten.
Ab D6: Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde je 5 Tropfen oder 1 Tablette oder 10 Streukügelchen oder 1 Messerspitze Verreibung einnehmen;
parenteral 1–2mal bis zu 3mal täglich; Salben 1–2mal täglich auftragen.
Dauer der Anwendung:
Verdünnungsgrade bis einschließlich D8: ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche.
Hinweis:
Bei Salben keine großflächige Anwendung.
Darreichungsformen:
ab D4;
Salben ab D5; Verreibungen ab D6;
flüssige Verdünnungen zur Injektion ab D8.