Viele AnwenderInnen von Schüßlersalzen oder DHU-Bicomplex-Arzneimitteln erinnern sich noch die Zeit, als die Präparate-Hersteller viele Informationen über die vorbeugende oder therapeutische Anwendung ihrer zugelassenen Heilmittel an Patienten oder Ärzte gegeben haben. Zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Broschüren, Zeitschriften-Beilagen oder anderen Medien. Jetzt gibt es das überhaupt nicht mehr. Warum genau das so ist, möchte ich im folgenden kurz beschreiben.
DHU-Bicomplexe sind Heilmittel, die entsprechend der Vorgaben des Berliner Arztes Konrad Grams (1878–1947) aus mehreren verschiedenen Schüßlersalzen zusammengesetzt sind; vor allem um die Anwendung zu vereinfachen. Eine Besonderheit aller Schüßlersalze: Sie werden bei der Herstellung – genauso wie klassische homöopathische Präparate – stufenweise verdünnt („Potenzierung“). Sie können damit arzneimittelrechtlich als „homöopathische Arzneimittel“ zugelassen werden. Ihre vereinfachte Zulassung durch die deutsche Zulassungsstelle, das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgt dann fast immer in Form der sogenannten „Registrierung“ als Homöopathikum (→ Wikipedia). Ein Wirksamkeitsnachweis ist dabei nicht notwendig. Deshalb sind die Präparate speziell zu kennzeichnen mit „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation“. Fast alle Homöopathika, Schüßlersalze oder DHU-Bicomplexpräparate sind in Deutschland apothekenpflichtig und dürfen nicht außerhalb von Apotheken verkauft werden.
Dies bedeutet praktisch: Ein Hersteller darf nichts mehr über die Anwendungsgebiete („Indikation“) seiner homöopathisch registrierten Arzneimittel berichten, selbst Ärzten oder Heilpraktikern gegenüber nicht. Auch dann nicht, wenn seit Jahrzehnten Erfahrungen gesammelt und ausgewertet worden sind. Dieses „Informationsverbot“ ist der Preis für die vereinfachte Registrierung homöopathischer Arzneimittel und soll aus Sicht des Gesetzgebers dem Verbraucherschutz dienen. Die Fachkreise können sich immerhin über Fachliteratur oder durch Fortbildung ihrer Berufsverbände oder bei Kongressen über DHU-Bicomplexe informieren. Interessierte Anwenderinnen und Anwender haben die Möglichkeit, sich zum Beispiel ausführlich bei unabhängigen Informations-Websites zu informieren (→ Bicomplexe.Heilpflanzen-Welt.de) oder – als Buch oder eBook – über Informations-Handbücher (→ Newsletter Juli 2014).
Beispiel: Der DHU Bicomplex Nr. 24 (→ weitere Infos) wird entsprechend des deutschen Arzneimittelrechts ohne jeden Hinweis auf seine Wirkungen verkauft. Die Info, dass es sich hierbei um das sogenannte „Ausscheidungsmittel“ (wie Grams es genannt hat) handelt, bekommen Sie nur bei der oben genannten Informations-Website oder in Büchern. Dort wird dann auch deutlicher, dass das Präparat zum Beispiel bedeutsam ist, um den Organismus beim Abnehmen zu unterstützen und Ausscheidungsvorgänge im Körper anzuregen.
Autor
• Rainer H. Bubenzer, Gesundheitsberater, Berlin, März 2015.